Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen. Fünf Pflegegrade bilden ab, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist. Diese Übersicht zeigt alle Stufen mit den wichtigsten Beträgen.
Pflegegeldrechner: Ihre monatlichen Leistungen berechnen
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Dienst + Angehörige
Beträge nach § 37/§ 36 SGB XI, Stand 2026 (unverändert seit 01.01.2025). Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Punktzahl | Bedeutung | Pflegegeld/Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 – unter 27 | Geringe Beeinträchtigung | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 27 – unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 – unter 70 | Schwere Beeinträchtigung | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 70 – unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 90 – 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) begutachtet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Aus der gewichteten Punktsumme ergibt sich der Pflegegrad.