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Pflegegrade im Überblick: Alle Stufen und Beträge

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen. Fünf Pflegegrade bilden ab, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist. Diese Übersicht zeigt alle Stufen mit den wichtigsten Beträgen.

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Beträge nach § 37/§ 36 SGB XI, Stand 2026 (unverändert seit 01.01.2025). Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

PflegegradPunktzahlBedeutungPflegegeld/Monat
Pflegegrad 112,5 – unter 27Geringe Beeinträchtigungkein Anspruch
Pflegegrad 227 – unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung347 €
Pflegegrad 347,5 – unter 70Schwere Beeinträchtigung599 €
Pflegegrad 470 – unter 90Schwerste Beeinträchtigung800 €
Pflegegrad 590 – 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen990 €

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) begutachtet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Aus der gewichteten Punktsumme ergibt sich der Pflegegrad.

Hinweis: Alle Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Pflegegeld.net ist keine Pflegekasse. Verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Wichtiger Hinweis: Pflegegeld.net ist ein unabhängiges Informationsportal und keine Pflegekasse. Der Rechner liefert eine Orientierung nach den gesetzlichen Beträgen (SGB XI) ohne Gewähr. Verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer zuständigen Pflegekasse.